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Minijobs

Minijobs – mehr als nur eine Aushilfe

Wer einen Nebenjob oder einen Teilzeitjob sucht, hat verschiedene Möglichkeiten, einen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber einzugehen.

Minijob: Hier handelt es sich um eine „geringfügige Beschäftigung“, bei der die Entlohnung nicht mehr als 400 Euro beträgt. Je nach Beschäftigungsdauer sind weder Sozialabgaben noch Steuern vom Mitarbeiter zu zahlen. Der Arbeitgeber übernimmt eine pauschale Abgabe in Höhe von 25 % des Bruttoentgelts.

Sozialabgabenfrei ist ein Minijob, sofern er bei allen Arbeitgebern insgesamt maximal 50 Tage, bzw. zwei Monate pro Kalenderjahr ausgeübt wird, der Job befristet ist und nicht regelmäßig ausgeübt wird. Bei einem Entgelt über 400 Euro/mtl. darf es sich nicht um eine berufsmäßige Ausübung handeln.
Zuständig für die Anmeldung und Organisation von Minijobs: Bundesknappschaft, Minijob Zentrale. Infos unter www.minijob-zentrale.de

Niedriglohnjobs: Sie gelten als Übergang vom Minijob zum regulären Arbeitsverhältnis und eignen sich für Teilzeitjobs und unqualifizierte Vollzeitjobs. Die Entlohnung liegt zwischen 401,00 und 800,00 Euro. Von Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind Sozialabgaben zu zahlen, wobei diese beim Niedriglohn-Jobber langsam ansteigen, der Arbeitgeber hat die regulären Sozialabgaben zu tragen. Übt der Arbeitnehmer den Niedriglohnjob neben einem Vollzeitarbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber aus, gilt diese Gleitregelung nicht und er hat die vollen Sozialabgagen zu leisten.

Teilzeitjobs: Sofern sich das Gehalt, bzw. der Lohn über 800,00 Euro bewegt, ergibt sich aus der Teilzeitarbeit ein reguläres, sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.

325-Euro Jobs nach alter Regelung können zu den aktualisierten Bedingungen auf einen Mini Job ausgeweitet werden.

Für Studenten gelten Sonderregelungen. Sie bleiben kranken-, pflege und arbeitslosenversicherungsfrei, sofern die Arbeitszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche beträgt. Auch Sozialversicherungsbeiträge müssen vom Studenten nicht abgeführt werden, sofern es sich um einen Minijob handelt.
Liegt der Verdienst im Bereich eines Niedriglohnjobs (401-800 Euro) werden Rentenversicherungsbeiträge fällig, bei der jedoch die Gleitzonenregelung Anwendung findet, die den Studenten einen geringeren Beitrag abverlangt als dem Arbeitgeber.

Die einkommen-steuerrechtlichen Regelungen sind individuell zu prüfen und ergeben sich aus der Anzahl der Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern und aus anderen einkommensteuer-relevanten Gegebenheiten des Arbeitnehmers. Im Internet finden sich viele Dienstleister, die sich mit der Vermittlung von Arbeitskräften beschäftigen oder über Jobbörsen die Stellenangebote publizieren.

So findet man online schnell die richtigen Angebote für einen Minijob, Teilzeitjob oder Aushilfsjob bundesweit, in München, Berlin, Hamburg, Bonn oder Düsseldorf und bei Bedarf auch einen Mustervertrag und Hilfen für eine Bewerbung.

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