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Meister

Der Meister – Fachmann mit Zertifikat…

Der Handwerker krönt seinen Beruf mit dem Meisterbrief, der ihm beruflich viele neue Möglichkeiten eröffnet, z.B. die Einstellung von Auszubildenden. Vor allem junge Handwerker wollen sich heute immer häufiger besonderen beruflichen Herausforderungen stellen, als Mitarbeiter in einem Unternehmen oder mit einem eigenen Betrieb.

Nicht nur im Handwerk sondern auch in der Industrie sind Kompetenz und Führungsqualitäten gefragt. Mit einer Ausbildung zum Industriemeister und anschließender Prüfung vor der IHK (Industrie- und Handelskammer) kann ein motivierter und leistungsorientierter Mitarbeiter die Grundlage für eine leitende Stellung z.B. in der Metall- oder Chemie - Industrie legen. Oft finanzieren Unternehmen die Kosten für Schule oder Weiterbildung.

Die Verpflichtung zur Meister – Prüfung ist zwar innerhalb europäischer Rechtsgrundlagen
in bestimmten Berufsgruppen nicht mehr obligatorisch (z.B. Goldschmied, Uhrmacher) und doch gilt der Meisterbrief als Qualitätskriterium in den Augen der Verbraucher.

In den klassischen Handwerksbereichen (Tätigkeit z.B. als Kfz-Meister, Dachdecker-, Elektro-, Friseur- oder Druck - Meister) ist nach wie vor der Meisternachweis Pflicht.
Die Meister – Schule erfordert hohe Leistungsbereitschaft und viel Fachwissen für die Prüfung, die aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht.
Für die Ausbildung kann u.U. Meister-Bafög in Anspruch genommen werden.

Darüber hinaus findet die Altgesellen-Regelung Anwendung, die einem Gesellen mit 6jähriger einschlägiger Berufserfahrung (davon 4 Jahre in leitender Position) das Recht zuspricht, sein Handwerk auch ohne Meisterbrief auszuüben.

Ein Handwerkerbetrieb kann auch gegründet werden, wenn der Unternehmensgründer keinen Meister – Brief besitzt, jedoch einen branchenspezifischen Meister einstellt.

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