|
Kündigungsschutz
|
|
 |
Kündigungsschutz Arbeitsrecht im Sinne des Arbeitnehmers…
|
Zu den wichtigsten sozialen Elementen gehört in Deutschland der Kündigungsschutz, der im Arbeitsrecht (BGB) gesetzlich geregelt ist und von Gewerkschaften und Betriebsrat in der Durchführung kontrolliert wird.
Immer häufiger versuchen heute Unternehmen, den Kündigungsschutz zu umgehen, vor allem bei sozialen Gruppen, die besonderer Schutzwürdigkeit unterliegen. Dazu gehören Schwangere, ältere Mitarbeiter, Menschen mit Krankheit oder Schwerbehinderte.
Nach neuerer Rechtsprechung unterliegt eine schwangere Frau auch dann einem Kündigungsschutz, wenn bei der Einstellung die Schwangerschaft verschwiegen wurde.
|
|
Während der gesetzlichen Elternzeit bleibt der Schutz bestehen. Noch weitergehenden Kündigungsschutz genießen Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, die nach BAT entlohnt werden sowie Beamte.
Bei Rechtsstreitigkeiten bzgl. Kündigungsschutz zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, ist es für beide meist erforderlich Rechtsbeistand in Anspruch zu nehmen.
Online finden sich viele Informationen zum Thema, mit denen sich bereits im Vorfeld u.U. manche Rechtsunsicherheit klären lässt. Darüber hinaus bieten Rechtsanwälte und Rechtsspezialisten ihre Hilfe an.
|
|
|