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Geschäftsführer
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Geschäftsführer Verantwortung für das Ganze…
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Der Begriff Geschäftsführer bezeichnet den Leiter einer Unternehmung, eines Vereins oder eines Personenzusammenschluss mit Geschäftstätigkeit.
Vor allem im Zusammenhang mit einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) hat der Geschäftführer eine besondere Funktion. Er besitzt Vertretungsvollmacht gegenüber Dritten, auch gegenüber Gerichten.
Die Geschäftsführung wird vielfach auf zwei Geschäftsführer übertragen, die im Außenverhältnis die Vertretungsmacht besitzen, im Innenverhältnis jedoch den Entscheidungen der Gesellschafterversammlung unterworfen sind.
Kompetenz im Team
Geschäftsführer einer GmbH, auch wenn sie faktisch Eigentümer des Unternehmens sind, beziehen ein Gehalt, das in einem Geschäftsführervertrag, der von der Gesellschafterversammlung verabschiedet wird.
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Wer als Geschäftführer eines Unternehmens erfolgreich tätig sein will, muss betriebswirtschaftliche und soziale Kompetenz, Teamfähigkeit und ausgeprägte Führungsqualitäten besitzen, die ihn befähigen, gegenüber der Gesellschafter-Versammlung seine Vorstellungen durchzusetzen. Je nach Branche sind auch Fachkenntnisse, technischere Sachverstand oder Erfahrungen im Vertrieb erforderlich.
Der Stellenmarkt für Geschäftsführer ist so differenziert wie der Markt im Bereich Handel, Industrie und Dienstleistung. Offene Stellen bieten vor allem die großen Jobbörsen und Private Arbeitsvermittlungen. Deren Datenbanken enthalten Stellenangebote bundesweit, z.T. sogar international.
Unternehmen veröffentlichen ihre Stellenanzeige immer häufiger ausschließlich online. Daher ist das Online Stellenangebot deutlich ausgeprägter als in den Print-Medien.
Über Jobangebote hinaus bieten Jobbörsen in aller Regel die Möglichkeit, ein eigenes Stellengesuch zu platzieren. |
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