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+ Business & Büromanagement
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Gefahrgut |
Als Gefahrgut werden alle Stoffe bezeichnet, deren physikalische oder chemische Zusammensetzung eine öffentliche Gefahr für Mensch oder Tier darstellt oder Leben, Gesundheit oder Sachen gefährdet. Grenzüberschreitende Rechtsvorschriften legen fest, welche Transportgüter als Gefahrgut einzustufen sind. Verpackung, Sicherung der Ladung, Kennzeichnung durch Symbole mit Warntafel und andere Transportvorschriften werden durch die ADR bei Gefahrgut Beförderung im Straßenverkehr und durch die „RID“ beim Schienen - Transport festgelegt.
Die sichere Luftfracht wird durch die Umsetzung der „ICAO“ gewährleistet. Gefahrgut ist nicht zu verwechseln mit Gefahrstoff, bei dem nicht der Transport sondern insbesondere die Lagerung gesetzlich geregelt ist. Im Internet präsentieren sich zahlreiche Spezial Speditionen und Transport-Anbieter, deren Leistungsspektrum auf den Transport von Gefahrgut ausgerichtet ist. Neben wichtigen Informationen zum Thema findet man online viele Kontakt zu entsprechenden Dienstleistungsunternehmen. |
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