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EU Führerschein
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EU-Führerschein ohne MPU ?
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Einem Autofahrer wurde die Fahrerlaubnis auf Probe wegen Trunkenheit entzogen. Nach einer Nachschulung erhielt er seinen Führerschein zurück. Kurze Zeit später verlor er seine Fahrerlaubnis wegen einer Geschwindigkeits-überschreitung erneut und eine zur Rücklangung der Fahrerlaubnis notwendige Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) stellte fest, dass der junge Mann zum Führen eines Fahrzeugs ungeeignet sei.
Er verzichtete daher auf seinen Antrag zur Wiedererlangung.
Ein in der Folge in Tschechien erworbener EU-Führerschein wurde ihm von der zuständigen deutschen Behörde entzogen.
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Das OVG Rheinland-Pfalz jedoch entschied, dass diese Entziehung im Sinne des europäischen Rechts unwirksam ist, sofern die deutsche Fahrerlaubnis nicht vorher von einem Strafgericht entzogen worden sei. Diese Voraussetzungen lägen aber bei einem rein behördlichen Entzug nicht vor.
Eine Vielzahl von Anbietern für MPU-freie EU Führerscheine präsentieren sich im Internet mit der Möglichkeit, z.B. in Polen oder Tschechien eine Fahrerlaubnis zu erwerben, die unter bestimmten Voraussetzungen auch in Deutschland gültig ist.
Dabei sollte man jedoch vor Vertragsabschluss die rechtlichen Kriterien sowie die Seriosität der Anbieter genau unter die Lupe nehmen und die Online-Angebote eingehend vergleichen.
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